Kirchliche Bestattung – für wen?
Der Gottesdienst zur Bestattung soll die Hoffnung auf die
Auferstehung der Toten zum Ausdruck bringen. Die kirchliche Bestattung setzt
voraus, dass der/die Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Auf Wunsch
der Eltern können auch ungetauft verstorbene Kinder kirchlich bestattet werden.
Dasselbe gilt für totgeborene Kinder und Föten. Keinem Gemeindemitglied darf
aufgrund seiner Todesumstände eine kirchliche Bestattung verwehrt werden.
Gehörte der/die Verstorbene einer anderen christlichen
Kirche an, so kann er/sie in Ausnahmefällen bestattet werden. Die kirchliche
Bestattung von Verstorbenen, die keiner christlichen Kirche angehörten, kann
ebenso im Ausnahmefall geschehen, wenn die evangelischen Angehörigen den Wunsch
nach einer kirchlichen Bestattung äußern und wichtige seelsorgerliche Gründe
dafür sprechen.
Evangelische Kirche in Deutschland [EKD]
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