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Eingestellt am: 09.05.2012

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Und wenn der Verstorbene nicht evangelisch war?

Friedhöfe für alle Menschen offen

Unsere Friedhöfe stehen selbstverständlich zur Beisetzung jedes Menschen zur Verfügung, unabhängig von seinem Glauben. Christen aller Konfessionen, Menschen anderer Religionen oder Menschen ohne Glaubenszugehörigkeit können auf unseren Friedhöfen gemäß dem mit dem Friedhofswesen verbundenen öffentlichen Auftrag beigesetzt werden.

Christliche Trauerfeiern in der Kirche

Die kirchliche Trauerfeier, die ja ein Gottesdienst der Gemeinde ist, wird dagegen grundsätzlich nur für evangelische Christen gehalten. Wenn ein Christ einer anderen Konfession auf unserem Friedhof beigesetzt werden soll, werden die Kirchen in der Regel auch für eine kirchliche Trauerfeier der betreffenden Konfession zur Verfügung gestellt. Es kann dann beispielsweise der katholische Priester die evangelische Kirche für eine Messe nutzen.

Wenn jemand zu Lebzeiten durch seinen Kirchenaustritt deutlich gemacht hat, dass er nicht zur Kirche gehören will, wird dieser Wunsch normalerweise insofern respektiert, als in diesem Fall auch keine kirchliche Trauerfeier vorgesehen ist. Ausnahmen sind daher nur in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und dem Ermessen des einzelnen Pastors beziehungsweise der Pastorin. Die Hinterbliebenen haben stattdessen die Möglichkeit, für die Trauerfeier einen Trauerredner zu engagieren, der mit ihnen den Abschied gestaltet. Dies geschieht normalerweise nicht in einer Kirche, sondern häufig in einem separaten Abschiedsraum oder einer Trauerhalle.

Wenn der Verstorbene nicht der Kirche angehörte, die Hinterbliebenen aber aus ihrem Glauben heraus einen Abschied auch in kirchlichem Rahmen wünschen, dann gibt es häufig die Möglichkeit, dass die Familie nach der Beisetzung des Sarges zu einem Gottesdienst in der Kirche zusammenkommt.

Einzelheiten dazu sollten jeweils in der Kirchengemeinde vor Ort erfragt werden.

Pastor Tim Voß, Hansühn, Pressestelle KK-OH.