Christliche Trauerfeiern in der Kirche
Die kirchliche Trauerfeier, die ja ein Gottesdienst der
Gemeinde ist, wird dagegen grundsätzlich nur für evangelische Christen
gehalten. Wenn ein Christ einer anderen Konfession auf unserem Friedhof
beigesetzt werden soll, werden die Kirchen in der Regel auch für eine
kirchliche Trauerfeier der betreffenden Konfession zur Verfügung gestellt. Es kann
dann beispielsweise der katholische Priester die evangelische Kirche für eine
Messe nutzen.
Wenn jemand zu Lebzeiten durch seinen Kirchenaustritt
deutlich gemacht hat, dass er nicht zur Kirche gehören will, wird dieser Wunsch
normalerweise insofern respektiert, als in diesem Fall auch keine kirchliche Trauerfeier
vorgesehen ist. Ausnahmen sind daher nur in seelsorgerlich begründeten Fällen
möglich und liegen in der Verantwortung und dem Ermessen des einzelnen Pastors beziehungsweise
der Pastorin. Die Hinterbliebenen haben stattdessen die Möglichkeit, für die
Trauerfeier einen Trauerredner zu engagieren, der mit ihnen den Abschied gestaltet.
Dies geschieht normalerweise nicht in einer Kirche, sondern häufig in einem separaten
Abschiedsraum oder einer Trauerhalle.
Wenn der Verstorbene nicht der Kirche angehörte, die
Hinterbliebenen aber aus ihrem Glauben heraus einen Abschied auch in kirchlichem
Rahmen wünschen, dann gibt es häufig die Möglichkeit, dass die Familie nach der
Beisetzung des Sarges zu einem Gottesdienst in der Kirche zusammenkommt.
Einzelheiten dazu sollten jeweils in der Kirchengemeinde vor
Ort erfragt werden.
Pastor Tim Voß, Hansühn, Pressestelle KK-OH.
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